Kommunikation: Ihr Schlüssel zum Erfolg
Ich finde für Sie die richtigen Worte
Als staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin für
Französisch und Spanisch
mit langjähriger Erfahrung ist es für mich selbstverständlich, Ihre Texte nicht nur termingerecht und zuverlässig, sondern auch kompetent und der Zielsprache angemessen zu übersetzen.
Ich würde mich sehr freuen, auch für Sie tätig zu werden.
Qualifikationen
- Prüfung zur staatlich anerkannten Übersetzerin und Dolmetscherin für Französisch an der IHK Dortmund
- Prüfung zur staatlich anerkannten Übersetzerin und Dolmetscherin für Spanisch an der IHK Dortmund
- Hochschulzertifikat „Fachkundenachweis Deutsche Rechtssprache“ an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)
- Zertifikat „Wirtschaftsspanisch“ an der Amtlichen Spanischen Handelskammer für Deutschland in Frankfurt
- Zertifikat „Wirtschaftsfranzösisch“ an der IHK Paris
- Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Deutsch und Französisch an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Arbeitsgebiete
Muttersprache: Deutsch
Übersetzungen: |
Französisch ⇔ Deutsch
Spanisch ⇒ Deutsch |
Dolmetschen: | auf Anfrage |
Allgemeines Recht, beglaubigte Übersetzungen (Deutsch, Französisch, Spanisch), Bildungswesen, EU, Handel, Politik, Sprach- und Literaturwissenschaften, Tourismus, Urkunden, Verpackungsindustrie, Wirtschaft.
Weitere Gebiete auf Anfrage.
Honorar
Das Übersetzerhonorar richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Umfang, d. h. der Anzahl der Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen), des Textes in der Zielsprache
- Zielsprache (Deutsch, Französisch, Spanisch)
- Schwierigkeitsgrad des Textes (allgemein oder Fachtext)
- Liefertermin
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen gerne anhand des zu übersetzenden Textes ein unverbindliches und kostenloses Angebot.
Dolmetschleistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet.
Pauschalangebote auf Nachfrage.
Ich bin nach § 19,1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Rechnungsbetrag beinhaltet keine Umsatzsteuer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
4. Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(2) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
(2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
Ich bin Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.
Der BDÜ ist der größte Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt die berufsständischen Interessen aller Berufsangehörigen, die auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation die Mitgliedschaft im BDÜ erworben haben.
Der BDÜ, mit Sitz in Berlin, repräsentiert als Dachverband die ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände, die eingetragene Vereine sind und somit eigene Satzungen haben.
Der BDÜ ist Mitglied der Fédération Internationale des Traducteurs (FIT), der internationalen Dachorganisation der nationalen Übersetzerverbände. Er ist außerdem Mitglied des Bundesverbandes der Freien Berufe (BfB), des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Der BDÜ hat sich eine für alle Mitglieder verbindliche Berufs- und Ehrenordnung gegeben, welche die Standespflichten von Übersetzern und Dolmetschern regelt.
Der BDÜ nimmt ordentliche, vorläufige und außerordentliche (fördernde) Mitglieder auf. Die Mitgliedschaft als ordentliche Mitglieder können Dolmetscher und Übersetzer erwerben. Gemäß den Aufnahmerichtlinien des BDÜ ist dies der folgende Personenkreis:
- Bewerber, die eine Abschlussprüfung als Dolmetscher oder Übersetzer an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgelegt haben
- Bewerber, die eine Prüfung als Übersetzer oder Dolmetscher vor einem staatlichen Prüfungsamt eines Bundeslandes erfolgreich abgelegt haben
- Bewerber, die an einer ausländischen Hochschule eine Prüfung abgelegt haben, die einer einschlägigen Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichwertig ist
- Bewerber, die eine Prüfung als Übersetzer oder Dolmetscher mit staatlicher Anerkennung erfolgreich abgelegt haben
Links
- BDÜ Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.
- BDÜ Landesverband NRW e.V.
- FIT Fédération internationale des traducteurs
- Französische Botschaft Berlin
- Französisches Generalkonsulat Düsseldorf
- IHK Nord Westfalen
- Publikom Münster: Stadtnetz für Münster in Westfalen
- Stadtbranchenbuch
- Spanische Botschaft Berlin
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Birgit HallAm Haselhof 32
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Umsatzsteuergesetz:
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